Die AXA Winterthur Organhaftpflichtversicherungen unterstützen Sie in folgenden Fällen
- Abwehr von unbegründeten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz)
- Übernahme von Entschädigungszahlungen (Befreiungsanspruch)
- Übernahme von Zinsen, Schadenminderungs-, Expertise-, Anwalts-, Gerichts-, Schiedsgerichts- und Vermittlungskosten, Parteientschädigungen sowie Schadenverhütungskosten